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Ihr Weg zur Kur

Es ist höchste Zeit für eine Auszeit, jedoch wissen Sie nicht was zu tun ist? Hier finden Sie Ansprechpartner und eine genaue Auflistung des Vorgehens vom Antrag bis zur Genehmigung. Der Gesundheitsfinder von „Gesundes Bayern“ unterstützt Sie auf der Suche nach Experten und Kurorten in Bayern.

Hier finden Sie Informationen darüber, was genau eine Kur ist, wie Sie zu einer Kur kommen und welche Ansprechpartner Ihnen auf dem Weg zur Kur zur Seite stehen.

Bayerischer Heilbäder – Verband e. V.
Frau Claudia Hofer

Rathausstr. 6 – 8
94072 Bad Füssing
Tel. 08531 97 55 90
Fax 08531 21 367

Mail to: info@gesundes-bayern.de
Link zu: www.gesundes-bayern.de

Weitere Informationen

1. Anspruch

Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur. Wer in der Vergangenheit Kurleistungen erhalten hat, bekommt in der Regel frühestens nach drei Jahren erneut eine Kur genehmigt.

2. Ärztlicher Befund

Jede Kur beginnt mit einem Gespräch bei dem behandelnden Arzt. Dieser bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Schwere des Krankheitszustandes zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3. Antrag

Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und bei dem zuständigen Kostenträger des Patienten (Kranken – / Rentenversicherung, Beihilfestelle) eingereicht. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

4. Prüfung

Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags – oder Amtsarzt.

5. Genehmigung

Die anschließende Genehmigung der Vorsorge – oder Rehabilitationsmaßnahme erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten – oder Beihilfestelle.

6. Ablehnung

Bei einer Ablehnung des Antrages kann – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.

7. Private Kur

Eine Kur ist auch jederzeit auf eigene Kosten möglich. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Heilmittel und können diese von einem Vertragsarzt am Kurort oder am Heimatort verordnet bekommen. Bei der Verordnung von Heilmitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent. Außerdem sind zehn Euro pro Verordnung/Rezept zu bezahlen.

8. Kurort

Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient frei einen anerkannten Kurort auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

9. Durchführung

Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

10. Kosten

Bei einer stationären Rehabilitation, einer stationären Vorsorgeleistung sowie einer ambulanten Rehabilitation besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Tag.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden 100 Prozent der Kurarzt-Kosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag, für Kleinkinder bis zu 21 Euro pro Tag.

Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und zehn Prozent der Kurmittel.